Lockdown Verlängerung bis 28. März 2021 mit Öffnungsperspektiven

Lockdown Verlängerung bis 28. März 2021 mit Öffnungsperspektiven

 

Nach dem Beschluss der Ministerpräsident*innen der Länder wird der grundsätzliche Lockdown bis zum 28. März 2021 verlängert. Die aktuelle Infektionsschutzverordnung von Berlin findet sich hier

Das vom LSB eingebrachte modularisierte Stufenmodell in Abstimmung mit den Verbänden und Vereinen ist mehrfach mit der Senatsverwaltung für Sport erörtert worden. Mittlerweile gibt es erste, kleinere Perspektiven vom Berliner Senat für den Berliner Sport. Eine vereinfachte Übersicht der Öffnungsschritte findet sich hier

Die folgenden Regeln gelten für den Sport ab dem 07.03.2021:

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ruht.
  • Individualsport darf nur alleine oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen.
  • Kinder bis 12 Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einem Betreuer im Freien Sport treiben. Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen. Die Außen- WC’ s dürfen genutzt werden.
  • Die Verantwortlichen sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Verantwortlichen haben eine Anwesenheitsdokumentation zu führen.
  • Die Sporthallen und Schwimmbäder bleiben geschlossen.

Für Kinder wurden Ausnahmen beim Gruppensport im Freien gemacht. Anders als von Bund und Ländern beschlossen, wird in Berlin die Ausnahmeregelung für Kinder für Sport mit bis zu 20 Personen im Freien aber nur bis einschließlich zwölf Jahre gelten und nicht bis 14 Jahre wie in allen anderen Bundesländern. Außerdem darf eine Betreuungsperson teilnehmen.

Corona Stufenplan

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